Pamyra
Ankündigung von Vertragsänderungen

Ankündigung von Vertragsänderungen

Wir haben unsere aktuell gültigen Vertragsbedingungen überarbeitet.

Dies betrifft sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Pamyra Software-as-a-Service Lösungen vom Dezember 2021 als auch den Nutzungsvertrag von Pamyra (“Vertrag über die Vermittlung von Speditionstransporten”) und die Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO (AVV).

Hintergrund der Überarbeitung sind die Weiterentwicklung der Pamyra-Produktlandschaft, neue gesetzliche Vorgaben, sowie Konkretisierungen in den Vertragstexten auf Basis der Erfahrungen unserer Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

Die überarbeiteten Vertragsbedingungen treten zum 01. Mai 2024 in Kraft.

Wir haben die wichtigsten Änderungen hier für Sie zusammengefasst:

Sprachliche Überarbeitung des Vertragstextes mit Blick auf die erweiterte Produktlandschaft von Pamyra (stärkere sprachliche Berücksichtigung der verschiedenen Software-as-a-Service Lösungen).

Einbindung gesetzlicher Vorgaben:
Die Spedition verpflichtet sich bei der Durchführung des Transports (auch durch Subunternehmer), alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie ggf. Auflagen für EU-Lizenz und Versicherungsbestätigungen einzuhalten.

Gebühr für Stornos “auf Zuruf”:
Stornos durch die Spedition sollen zukünftig ausschließlich im Login-Bereich des Portals durch die Mitarbeiter der Spedition durchgeführt werden. Beauftragt die Spedition (z.B. via E-Mail) Pamyra ein Storno vorzunehmen, behält sich Pamyra vor, eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 5,00 € pro Storno in Rechnung zu stellen.

Konkretisierung Zahlungsaufallschutz:
Pamyra bietet einen Zahlungsausfallschutz für PRO-Tarife i.H.v. bis zu 1.500 € pro Kunde, sofern in den AGB formulierte Bedingungen eingehalten wurden.

Telefonische Erreichbarkeit:
Auf dem Marktplatz auftretende Speditionen stellen sicher, für Kunden innerhalb der typischen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar zu sein.

Tarifnamen:
Aktualisierung von Richtlinien für die Benennung von Tarifen,
siehe https://www.pamyra.de/rechtliches/richtlinien-fuer-tarife

Höhere Verfügbarkeit:
Die seitens Pamyra vertraglich zugesicherte Verfügbarkeit unserer Lösungen wurde von 98% auf 99% im Jahresmittel erhöht.

Digitale Kommunikation:
Vertragliche Nebenabreden können künftig auch in Textform (z.B. via Email) erfolgen.

Sie haben gemäß der aktuell gültigen AGB, Punkt 2.2, die Möglichkeit, diesen Änderungen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieser Email zu widersprechen. Sollten wir gemeinsam nicht in der Lage sein, diesen Widerspruch aufzulösen, behält Pamyra sich ausdrücklich vor, das Vertragsverhältnis zum Ende der aktuell gültigen Vertragslaufzeit zu beenden.

Wir bedanken uns für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bis hierher und werden auch weiter intensiv daran arbeiten, unsere Lösungen für Ihren Arbeitsalltag aktuell zu halten und stetig zu verbessern.

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