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Wie einhalten? Wo anfangen?

In etwa einem halben Jahr tritt das Lieferkettengesetz in Kraft. Ab dem 1. Januar 2023 gelten dann die neuen Sorgfaltspflichten längs der Supply Chain. Viele Unternehmen wissen jedoch noch gar nicht, wie sie die hohen Anforderungen einhalten und wo sie dabei anfangen sollen. Nicht wenige stellen sich die Frage, wie sie Menschenrechte, Umweltschutz und Arbeitssicherheit aus ihrem Büro heraus überprüfen und laufend kontrollieren sollen. Dennoch sollten die Vorbereitungen spätestens jetzt beginnen: 

Für viele Jahre waren die globalen Beschaffungswege vor allem auf Effizienz getrimmt. Das Problem unserer weltweit vernetzten Welt: Es mangelt an Transparenz. Beim Durchleuchten ihrer Supply Chains erkennen viele Betriebe nun, dass sie diese hinsichtlich ihrer Resilienz und Nachhaltigkeit hinterfragen müssen. Das neue Lieferkettengesetz zwingt Unternehmen dazu, verstärkt den Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette nachzukommen. Ab 1. Januar 2023 müssen große Unternehmen das Wahren von Menschenrechten, Arbeitssicherheit und Umweltschutz in ihren Lieferketten dokumentieren. Zunächst gilt das für alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 dann auch für diejenigen Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten.

Jedoch ist es gar nicht so einfach, die Anforderungen zu erfüllen. Viele Unternehmen wissen noch nicht, wie sie die Vorgaben einhalten können und wo sie überhaupt anfangen sollen. Die gesetzeskonforme Umsetzung der Regeln ist für viele Unternehmen auch mit einem hohen finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden. Technischen Maßnahmen müssen ebenso umgesetzt werden, für viele Unternehmen sind träge interne Prozesse oder veraltete IT-Systeme aber große Hürden. In vielen Unternehmen gibt es demgemäß Zweifel, ob man den Pflichten auch tatsächlich nachkommen werden kann. Doch die Vorbereitungen dürfen nicht länger hinausgeschoben werden – will man die Vorgaben fristgerecht umsetzen.

Die Unternehmen stehen in der Pflicht. Und müssen aktiv werden, eine konforme Lieferkette entsteht schließlich nicht von allein. Gemeinsam mit ihren direkten und indirekten Lieferanten und Subunternehmern müssen die Unternehmen sicherstellen, dass in der gesamten Supply Chain geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen ergriffen und diese für Berichte dokumentiert werden. Um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen, müssen Unternehmen diese also quasi zum festen Bestandteil ihrer Management-Strategie und Unternehmenspolitik machen.

Auch das interne Regelwerk der Unternehmen zur Einhaltung ist öffentlich bekannt zu geben. Die ergriffenen Maßnahmen und eventuelle Verstöße müssen jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemeldet werden. Wird gegen die Anforderungen verstoßen, drohen hohe Bußgelder. Doch vorneweg: Die Sorge vor den Bußgeldern ist fast unbegründet. Denn für Unternehmen gilt zwar künftig eine Bemühens-, jedoch keine Verhinderungspflicht. 

Die eigentliche Aufgabe für Unternehmen lautet demzufolge also, dass Stolpersteine in der Lieferkette erkannt werden, dass man sich der Minimierung seiner Risiken widmet und eine langfristige Strategie verfolgt. Denn klar, im Falle des Falles müssen die Unternehmen in der Lage sein, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sich auch tatsächlich angemessen sowie hinreichend darum bemüht wurde, die Vorgaben des Lieferkettengesetzes einzuhalten. 

Als erster Schritt zur Vorbereitung aufs neue Gesetz kann es ratsam sein, die Lieferanten zu kategorisieren. Zunächst geht es hierbei dann darum, die Relevanz einzelner Lieferanten zu erkennen und festzulegen, um so die Aufwände zu priorisieren. Anhand der erstellten Listen lassen sich die Aufgaben gut organisieren. Oberste Priorität haben hier die A-Lieferanten, bei denen (bspw. durch Audits durch Mitarbeiter vor Ort) dann stets sicherzustellen ist, dass die Vorgaben wirklich erfüllt werden. Folgende Kategorisierung kann dabei also dienlich sein:

  • A-Lieferanten: Lieferanten mit existenziellen Einfluss auf das Unternehmen. Sie sind in der Regel nicht so ohne Weiteres austauschbar und elementar wichtig.
  • B-Lieferanten: Lieferanten mit grundsätzlich hoher Relevanz für das Unternehmen, allerdings ohne, dass dabei eine vollständigen Abhängigkeit besteht.
  • C-Lieferanten: Kleinere Lieferanten, die austauschbar sind und deren Produkte und Leistungen ohne größere Probleme auf dem Markt verfügbar sind.

Auch Tools und Software können helfen. Mit Hilfe digitaler Tools wie etwa einer Software für Risikoanalysen lässt sich einfacher und schneller ein Status Quo hinsichtlich der Vorgaben ermitteln. Ein möglicher erster Schritt wäre hier der Versand entsprechender Fragebögen als Selbstauskunft an die wichtigsten Lieferanten. Deren Antworten fließen wiederum in die entsprechende Software, die dann automatisch eine Bewertung inklusive potentieller Risiken erstellt. Zeigen sich Auffälligkeiten, entsteht selbstredend Handlungs- bzw. Gesprächsbedarf. Um dabei die Kommunikation mit den ausländischen Zulieferern zu erleichtern, bietet sich der Einsatz von guten Übersetzungstools an, die inzwischen fast perfekte Ergebnisse liefern. 

Gutes Mittel zum Zweck kann auch die Etablierung eines verbesserten Risikomanagements sein. Je nach Unternehmen ist vielleicht schon das Einrichten externer Berichtssysteme oder einer entsprechenden Schulung der Beschäftigten eine Herausforderung. Außerdem müssen geeignete Präventionsmaßnahmen definiert und umgesetzt werden, welche alle Liefer- und Wertschöpfungsketten abdecken. Dafür benötigt es Einblicke bei sämtliche Lieferanten und Sublieferanten – und das heißt schlussendlich: Ein verbessertes Risikomanagement. Denn das Lieferkettengesetz verlangt auch nach geeigneten Beschwerdeverfahren, die es leichter machen, Risiken und Verstöße festzustellen und zu melden. Lieferanten, die Vorgaben nicht erfüllen, droht die Gefahr, aus mehreren Lieferketten herauszufallen. Solche Störungen sind lästig. Wenn ein Supply-Chain-Planer mehr Einblick in Risiko- und Compliance-Daten haben, können sie aber einschätzen, wo sie aktiv werden müssen – und auch rechtzeitig reagieren.
Schlussendlich brauchen Unternehmen wohl umfassende Tools, die sie kurz- und langfristig bei ihren Bemühungen unterstützen. Mit zentralisierter Kontrolle und digitalisierten Abläufen können die Unternehmen Kosten einsparen und Überschneidungen bei Genehmigungen oder der Überprüfung von ihren Anbietern vermeiden. Für kleinere Unternehmen, die sich mit der Über­prüfung ihrer Liefer­ketten schwertun, kann es zudem empfehlenswert sein, sich an die Verbände zu wenden, die die Forderungen und Erwartungen sodann gebündelt weitergeben.

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