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Klimaschutzgesetz „greift zu kurz”

Handlungsbedarf wird im Verkehrsbereich gesehen

Nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts will Bundeskanzlerin Merkel möglichst rasch Verschärfungen des Klimaschutzgesetzes. Bereits in der kommenden Woche solle im Kabinett darüber beraten werden, dann sollen schnell Veränderungen im Bundestag eingebracht werden. Für den Verkehrssektor könnte das Konsequenzen haben, die Vorgaben werden voraussichtlich nicht zu halten sein und zügig verschärft werden. Die Aussagen der Politik lassen darauf schließen und Tendenzen erkennen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat geurteilt: Die Regierung muss in ihrem 2019 verabschiedeten Klimaschutzpaket in einigen Punkten nachbessern. Das Klimaschutzgesetz greife zu kurz. Die Karlsruher Richter haben den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum Ende des nächsten Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für nach 2030 detaillierter zu regeln. Im Kern bedeutet dies, dass auf dem Weg zur Treibhausgas-Neutralität bis 2050 drastische Schritte zur CO2-Senkung nicht zu Lasten der jungen Generation erfolgen dürfen. Die Richter erklärten, dass die teils sehr jungen Beschwerdeführer durch die Regelungen in ihrer Freiheit verletzt seien. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Wenn das CO2-Budget bereits 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies sonach das Risiko „schwerwiegender Freiheitseinbußen“.

Nach dem Klimaurteil sehen die Grünen vor allem im Verkehrsbereich Handlungsbedarf und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in der Pflicht. Fraktionsvize Oliver Krischer erwartet, dass bis Sommer mit neuen Zielen und Maßnahmen nachgelegt werde. „Und zwar nicht nur für die Zeit ab 2030, sondern auch für die nächsten Jahre. Selbst mit den bereits beschlossenen Maßnahmen werden die viel zu niedrigen Ziele nicht eingehalten. Wir brauchen endlich eine Kfz-Steuerreform, die dem Elektroauto zum Durchbruch verhilft.“ Die Transport-Verlagerung auf die Schiene müsse ebenso nun angepackt werden. Auch Politiker wie Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Grünen-Chefin Baerbock begrüßten das Urteil. „Klimaschutz schützt unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel. Deshalb konkreter Auftrag für das Hier und Heute: Klimaschutzgesetz jetzt überarbeiten. Die nächsten Jahre sind entscheidend für konsequentes Handeln“, äußerte Annalena Baerbock.

Die Bundesregierung will sodann auch zügig nachziehen. Als mögliche Maßnahmen werden Tempolimits sowie eben die Forderung, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, gehandelt. Auch gibt es erneut Vorstöße, den CO2-Preis schneller anzuheben. Noch für diese Legislaturperiode ist die Reform des Klimaschutzgesetzes angestrebt. Dabei sollen über 2030 hinaus verbindliche Mengen zum Ausstoß von Treibhausgasemissionen für separate Bereiche wie Industrie oder Verkehr festgelegt werden, die dann Jahr für Jahr bis 2050 sinken sollen. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, dass die Bundesregierung alles daran setzen wird, noch in der Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen.

Verkehrsminister Scheuer nutzte derweil die Eröffnung der virtuellen transport logistic 2021, um in seiner Rede alle Akteure darauf hinzuweisen, dass CO2-Emissionen stärker gesenkt werden müssen, um die Ziele des Green Deals zu erreichen. Er forderte die Verlagerung der Gütertransporte auf die Schiene und die Wasserstraße sowie außerdem mehr Flexibilität von den Akteuren. Innovation sieht er als Schlüssel zur Vermeidung von Emissionen. Er verwies darauf, dass per Senkung der Trassenpreise für Entlastung für den Schienengüterverkehr gesorgt wurde und mahnte an, auch die Binnenschifffahrt nicht zu missachten: „Es wird uns aber nicht gelingen, den Verkehr komplett auf die Schiene oder das Binnenschiff zu verlagern.“. Deshalb müsse man auch im Straßengüterverkehr CO2-Emissionen vermeiden.

Indes will die designierte grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg eine Mautpflicht für LKW auf Landes- und Kommunalstraßen einführen. Zwar hatte die CDU aus Rücksicht auf Proteste der Wirtschaft dies zunächst abgelehnt, am Ende der Koalitionsverhandlungen stimmte sie aber doch zu. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) warnt, dass die Mautpflicht die Unternehmen im Südwesten zusätzlich belastet und benachteiligt, da es diese in den anderen Bundesländern nicht gibt. Begründet wird die Maut damit, dass Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen auf Dauer große Straßenschäden anrichten. In der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern will Grün-Schwarz die Erweiterung für ganz Deutschland vorschlagen. Sollte dies nicht zum Ziel führen, will die Landesregierung in der zweiten Hälfte der Wahlperiode eine Regelung erlassen und die LKW-Maut so noch vor Ende der Legislatur einführen. Die Koalition verspricht sich so Einnahmen von 200 Mio Euro.

Bei den BGL-Landesverbänden aus Baden (VVB), Württemberg (VVW) und Bayern (LBT) stößt dieses Vorhaben auf deutliche Kritik, der BGL Süd lehnt die Maut-Pläne der Grünen für die Landesstraßen ab. In einem gemeinsamen Schreiben erteilten die drei Landesverbände, die zusammen als BGL Süd kooperieren, „den Plänen, eine Maut für LKW künftig auch auf Landes- und Kommunalstraßen im Bundesland zu kassieren, […] eine klare Absage.“ Timo Didier vom BGL Süd: „Hier drohen empfindliche Wettbewerbsnachteile in erster Linie für das produzierende Gewerbe in Baden-Württemberg und eine grobe Benachteiligung ländlicher Strukturen.“ Bereits jetzt zahle ein 40-Tonner der saubersten Schadstoffklasse Euro VI im Durchschnitt in etwa 22.500 Euro im Jahr LKW-Maut, was die Transportkosten entsprechend erhöhe. Bei der Bundes-Maut gelten aber wenigstens bundesweit einheitliche Grundsätze.

Dem Nutzfahrzeugmarkt in der Europäischen Union tut das alles keinen Abbruch, dieser hat sich im März kräftig erholt. Nach dem Rückgang durch die Corona-Krise stieg die Zahl der Neuzulassungen im März gegenüber dem allerdings extrem schwachen Vorjahresmonat um 95,3 Prozent auf 204.046 Fahrzeuge nach oben, so der europäische Herstellerverband Acea in Brüssel. Jene Länder, die voriges Jahr zuerst von der Krise erfasst wurden, verzeichneten jetzt besonders starke Zuwächse. In Italien stiegen die Neuzulassungen im März um 215,3 Prozent, in Frankreich um 166,7 Prozent, in Österreich um rund 160 Prozent und in Spanien um 151,7 Prozent. Wesentlich moderater fiel der Zuwachs in Deutschland aus, 34,2 Prozent. Im ersten Quartal ergab sich in der gesamten EU im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 21,6 Prozent auf 501.703 Nutzfahrzeuge. Die Nachfrage stieg dabei in allen Kernmärkten.

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