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Neues Lieferkettengesetz – und nun?

Unternehmen in Deutschland sollen in ihren internationalen Lieferketten keine Kinder- oder Zwangsarbeit sowie keine Umweltzerstörung mehr dulden. Um dieses Vorhaben erfolgreich umzusetzen, wurde im letzten Jahr das Lieferkettengesetz verabschiedet. Von 2023 an kommen damit auf die Transport- und Logistikbranche neue Pflichten und Anforderungen zu. Viele Unternehmen offenbaren hier allerdings Wissenslücken:

Für mehr soziale Gerechtigkeit entlang der Lieferketten soll es sorgen: Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wie es mit vollem Namen heißt, in Kraft. Die Vorschriften gelten zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, später gilt das neue Gesetz dann auch für jene Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern. 

Laut einer Umfrage unter mehr als 800 Supply Chain Managern in Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern offenbaren deutsche Firmen hierbei allerdings Wissenslücken – viele wissen nicht, ob ihre Zulieferer diese neuen Vorgaben einhalten. 70 Prozent der deutschen Unternehmen glauben zwar daran, die Vorschriften erfüllen zu können, gleichzeitig können 60 Prozent nicht beurteilen, ob ihre Lieferanten die geforderten Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales sowie Unternehmensführung (Environmental Social Governance, ESG) beachten. Dies ist aber Grundvoraussetzung, um dem Gesetz Folge zu leisten. Die Umfrage wurde im Februar vom US-Plattformanbieter Coupa in den USA, Großbritannien, Australien, Singapur, Frankreich und Deutschland erhoben. Hierzulande wurden 100 Manager befragt.

Alle befragten deutschen Teilnehmer sind sich hiernach einig, dass transparente Lieferketten eine entscheidende Rolle in der Verbesserung ihres ökologischen und sozialen Fußabdrucks spielen. Viele deutsche Unternehmen investierten aktiv und auch häufiger als Betriebe aus anderen Ländern, um die Ziele zu erreichen und das neue Gesetz einzuhalten, heißt es laut Coupa. Etwa in die Verbesserung und Erweiterung der Legal- und Compliance-Kapazitäten. Geld fließt zudem in den Kauf und die Entwicklung von Technologien sowie in das Sammeln von Daten über die ESG-Standards der Lieferanten. Die deutschen Unternehmen sind zu 97 Prozent davon überzeugt, dass stärkere branchenweite Zusammenarbeit und der Austausch elementarer Daten über die Lieferanten-Standards erforderlich sind. Stünden wichtige Daten offen und wären diese sofort für alle potenziellen Käufer verfügbar, würde dies 79 Prozent aller deutschen Unternehmen helfen, das Gesetz einzuhalten. Der fehlende Austausch von Daten sei ein wichtiger Faktor, der deutsche Unternehmen daran hindert, ihre Lieferanten genau zu bewerten. Weitere Hindernisse sind der Einsatz von Technologien, die nicht für die ESG-Standards ausgelegt sind und die inkonsequente unternehmensweite ESG-Einhaltung.

„Weltweit hat sich in den Vorstandsetagen ein starker Wandel vollzogen, wenn es darum geht, einige der größten Probleme unserer Zeit anzugehen”, so Frank Cappel, RVP, EMEA Value Solutions Consulting bei Coupa. „Dennoch wissen viele Unternehmen schlichtweg nicht, mit wem sie Geschäfte machen. Unternehmen müssen in der Lage sein, viel mehr zu hinterfragen als nur die Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten. Die Umfrage zeigt, dass das Lieferkettengesetz bereits Wirkung zeigt – obwohl es erst ab nächstem Jahr gilt. So sagen 58 Prozent der Unternehmen hierzulande, dass sie bereits über ein wirksames Lieferketten-Risiko-Management gegen aufkommende Gesetze verfügen, während es global nur 43 Prozent sind.“

Von Seiten der EU plant man ebenfalls ein Lieferkettengesetz. Das soll sogar noch strenger als das deutsche Lieferkettengesetz sein und über dessen geplante Vorgaben hinausgehen. Die EU-Kommission hatte im Februar ihren Entwurf vorgestellt. Unternehmen ab 500 Beschäftigten beziehungsweise Unternehmen aus bestimmten Sektoren wie zum Beispiel Textil, Leder und Nahrungsmittel ab 250 Beschäftigten sollen künftig ihrer Sorgfaltsprüfpflicht in ihrer gesamten globalen Wertschöpfungskette, inklusive der Entsorgung, nachkommen. Wer gegen die neuen Richtlinien verstößt, soll dafür auch haftbar gemacht werden können. 

Diese neuen Bedingungen brächten Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, so argumentiert die EU. Bereits bestehende Vorschriften in einzelnen Mitgliedstaaten und Maßnahmen reichen demnach für weitreichende Verbesserungen nicht aus. Das EU-Lieferkettengesetz soll auch für in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten gelten, die mit mindestens 500 Beschäftigten einen Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR bzw. bei über 250 Beschäftigte einen Umsatz von mindestens 40 Mio. EUR innerhalb der EU erwirtschaftet haben. Der Gesetzesvorschlag soll nicht nur für die Unternehmen selbst gelten, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten..

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert das Vorhaben der EU und sieht in einem strengeren EU-Lieferkettengesetz und insbesondere den Anforderungen für mittelständische Händler ein unrealistisches Vorhaben. Andere Verbände üben ebenfalls Kritik. “Europa muss seiner Verantwortung und seinem globalen Einfluss gerecht werden. Allerdings müssen unternehmerische Sorgfaltspflichten umsetzbar sein und den Unternehmen Rechtssicherheit geben”, kommentiert Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europa und Nachhaltigkeit. Der HDE fordert daher, dass die Komplexität von Lieferketten bei der Gesetzgebung viel stärker berücksichtigt werden müsse. Außerdem sollten keine unrealistischen Forderungen an die Nachverfolgung von Lieferungen auf verschiedenen Stufen entlang der Wertschöpfungskette gestellt werden. Nach Verbands-Ansicht sei es nicht sinnvoll, Unternehmen rechenschafts- und haftungspflichtig gegenüber jeglichen Beziehungen in ihren Wertschöpfungsketten zu machen. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übt Kritik und warnt vor der drohenden Überlastung deutscher Unternehmen. Dass das neue Gesetz “weit über das Ziel hinaus schießt”, meint auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV). “Die Pläne sind ein Schlag in die Magengrube vieler Unternehmen, vor allem der mittelständischen, die dadurch mit unverhältnismäßig hoher Bürokratie und unzumutbaren Haftungsrisiken konfrontiert würden”, so Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des DRV, zum EU-Vorschlag.
Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie von UNICEF leisten 160 Millionen Kinder auf der Welt Kinderarbeit. Fast die Hälfte von ihnen (79 Millionen) schuftet unter ausbeuterischen und gefährlichen Bedingungen, etwa auf den Baumwollplantagen in Indien. Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sollen die Unternehmen Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern nicht mehr hinnehmen können. “Eine menschenrechtlich wie umweltpolitisch nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung muss zum Standard werden – das neue Lieferkettengesetz ist auf diesem Weg ein wichtiger Meilenstein”, sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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