Pamyra

Nutzungsvertrag

Vertrag über die Vermittlung von Speditions-Transporten

gültig ab 01.04.2021

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Pamyra GmbH, Geschäftsführer: Felix Wiegand und Dr. Lasse Landt, Lützner Str. 116 in 04177 Leipzig (nachfolgend: die Firma Pamyra oder nur “Pamyra”) und der jeweiligen Spedition (nachfolgend: die Spedition) gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen sowie die jeweiligen Preislisten und ggf. weitere Verträge, z.B. für Pamyra4You.

Präambel

Das Portal pamyra.de bietet Speditionen die Möglichkeit, freie Ladeflächen potentiellen Versendern, nämlich den Nutzern des Portals (nachfolgend “Kunden”) gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Ferner können die Speditionen Ihre Preise und Leistungen im Portal pamyra.de abbilden, so dass Kunden die Preise der einzelnen Speditionen in diesem Portal entsprechend einsehen können. Hierzu werden dem Kunden die in dem von ihm gewünschten Liefergebiet tätigen Speditionen mit den Frachtkapazitäten und Preisen angezeigt. Daneben können Kunden über pamyra.de bei Speditionen Transportfahrten für ihre Zwecke buchen. So finden Kunden auf dem Portal pamyra.de u.a. Transporte für einzelne Güter (Stückgut), Teil- und Komplettladungen.

Kunden des Portals pamyra.de sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Für den Kunden ist stets erkennbar, welche Spedition er beauftragt hat. Die jeweilige Spedition wird Vertragspartner des Kunden.

§1 Vertragsgegenstand

Die Firma Pamyra ist Betreiber des Portals pamyra.de und sorgt für die technische Abwicklung, das Marketing und in einigen Fällen auch die Abwicklung der Zahlungsprozesse. Dabei tritt die Firma Pamyra als Vermittler zwischen der Spedition und Kunden auf. Die Spedition wird im Portal pamyra.de mit ihren Leistungen präsentiert. Für jeden verkauften Transport zahlt die Spedition an die Firma Pamyra die jeweils aktuell geltende Vermittlungsprovision.

§2 Pflichten der Firma Pamyra

(1) Während der Vertragslaufzeit übernimmt die Firma Pamyra für die Spedition die Organisation des Vertriebs über das Portal pamyra.de hinsichtlich Marketing und Geschäftsanbahnung. In den Fällen, in denen der Kunde von der Möglichkeit Gebrauch macht, die im Portal abgebildeten Speditionen direkt zu beauftragen, erfolgen Rechnungsstellung und Zahlung unmittelbar zwischen Spedition und Kunde, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

(2) Die Firma Pamyra wird der Spedition einen Zugriff über eine Internetverbindung zur Verfügung stellen. Dabei erfolgt der Zugriff der Spedition direkt über das Portal im Frontend unter Eingabe ihrer Anmeldedaten. Hierüber kann die Spedition neben der jeweiligen Leistungsbeschreibung auch ihr Logo und weitere unternehmensbezogene Daten eintragen, verwalten und ändern.

(3) Die Firma Pamyra hat zur Unterstützung der Speditionen bei der eigenständigen Pflege ihres Benutzerkontos und dabei ggf. auftretenden technischen Probleme sowie für Rückfragen zu organisatorischen Aspekten entsprechenden Support eingerichtet. Diese Leistungen sind i.d.R. unentgeltlich, sofern dies nicht deutlich (in text- oder schriftform) von der Firma Pamyra anderweitig kommuniziert wurde.

(4) Die Spedition kann über ihr Login auf dem Portal pamyra.de beliebig viele Transporte anbieten. Die Firma Pamyra stellt entsprechenden Speicherplatz für die Präsentation der Leistungen bereit.

(5) Die Firma Pamyra schuldet eine Verfügbarkeit des Portals pamyra.de und damit der Leistungen der Spedition von 98 % im Jahresmittel. Nicht in die Verfügbarkeit des Portals pamyra.de fallen die regulären Wartungsfenster.

§3 Vertragsschluss zwischen Spedition und Kunden

(1) Kunden des Portals pamyra.de sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB), als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Die Spedition kann für jeden eingestellten Tarif frei festlegen, ob dieser für Verbraucher und/oder Unternehmer buchbar ist. Für den Kunden ist stets erkennbar, welche Spedition er beauftragt hat. Die jeweilige Spedition wird Vertragspartner des Kunden.

(2) Die Buchungen der Kunden gehen über das Portal pamyra.de direkt auf einem Server der Firma Pamyra und nicht bei der Spedition selbst ein. Eine Schnittstelle des Portals pamyra.de zum Transportmanagementsystem (TMS) der Spedition ist standardmäßig nicht im Produktumfang enthalten, es sei denn, dies ist in weiteren Vereinbarungen, bspw. zu Pamyra4You, abweichend geregelt.

Dementsprechend verpflichtet sich die Spedition, sich durch regelmäßige Prüfung des Benutzerkontos über das Eingehen von Buchungen der Kunden zu informieren. I.d.R. wird zur Erleichterung eine Email-Benachrichtigung eingerichtet.

(3) Sowohl Kunde als auch die Spedition haben das Recht, den Auftrag innerhalb der vereinbarten Stornofristen ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Die Stornofristen können von der Spedition pro Tarif in den Tarifeinstellungen festgelegt werden. Zur Stornierung von Aufträgen ist der dafür im Portal vorgesehene Stornierungsprozess zu verwenden. Vermittelte Fahrten, die seitens der Spedition nicht ordnungsgemäß storniert wurden, werden mit dem vereinbarten Provisionssatz abgerechnet.

(4) Bei Reklamationen, Schadensersatzansprüchen und Zahlungsausfällen erfolgt eine Abwicklung unmittelbar zwischen Spedition und Kunde.

(5) Die Spedition wird die über pamyra.de gewonnenen Kunden nicht dahingehend abwerben, dass diese die Transporte anstelle über pamyra.de bei der Spedition direkt in Auftrag geben. Im Falle der Zuwiderhandlung hat die Spedition der Firma Pamyra ein Abwerbungsentgelt zu zahlen. Die Firma Pamyra behält sich außerdem vor, Unternehmen bei Zuwiderhandlung aus dem Portal pamyra.de auszuschließen. Das Abwerbeverbot kann durch explizit entgegen lautende Vereinbarung (bspw. im Rahmen eines Vertrags zu Pamyra4You) aufgehoben werden.

§4 Pflichten der Spedition

(1) Die Spedition stellt die einzelnen Fahrten und Preistabellen in das Portal pamyra.de ein und sorgt selbständig dafür, den Stand aktuell zu halten. Hinsichtlich Preisangabe und Leistungsbeschreibung trägt sie dafür Sorge, dass insoweit auch alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

(2) Die Spedition ist verpflichtet, die Transporte in dem jeweils vereinbarten Zeitraum durchzuführen. Dabei gewährleistet die Spedition die Sicherung des Transportgutes vor Bruch und anderen Schäden durch ausreichende Befestigung und Lagerung im Fahrzeug entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Dies befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur stoß- und bruchsicheren Verpackung der einzelnen zu transportierenden Gegenstände.

Durch Pamyra vermittelte Aufträge sind auch ohne Annahme/Bestätigung durch die Spedition stets bindend. Die Spedition hat die Möglichkeit gemäß §3 (3) nicht durchführbare Fahrten zu stornieren.

(3) Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma Pamyra durch Kunden wegen der Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der durchgeführten Fahrt und daraus resultierender Schäden stellt die Spedition die Firma Pamyra auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen.

(4) 
(a) Die Spedition wird für die Regelungen des Rechtsverhältnisses zwischen ihr und ihren Kunden die von ihr zur Verfügung zu stellenden AGB (basierend auf den aktuellen ADSp) verwenden. Diese werden dem Kunden beim Bestellvorgang angezeigt, so dass sie wirksam zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Spedition und dem Kunden werden.

(b) Für jeden vermittelten Transport zahlt die Spedition an die Firma Pamyra die jeweils vereinbarte Vermittlungsprovision. Gegenüber den Zahlungsansprüchen von Pamyra ist die Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur insoweit zulässig, als es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüche handelt.

§5 Zahlungsmodalitäten

Kunden, die die Spedition über das Portal pamyra.de beauftragen, haben die Möglichkeit zwischen von der Spedition vorausgewählten Zahlungsarten zu wählen. Die Zahlung erfolgt direkt an die Spedition, es sei denn es wurde eine Abwicklung über die Firma Pamyra oder einen Dienstleister separat vereinbart.

(a) Die Rechnungslegung gegenüber dem Kunden erfolgt unmittelbar durch die Spedition.

(b) Sofern eine Fahrt rechtzeitig storniert wurde, wird die Spedition ggf. die Rückzahlung eines vorab erhaltenen Betrages an den Kunden veranlassen. In diesen Fällen hat die Firma Pamyra gegen die Spedition keinen Anspruch auf Zahlung einer Provision.

§6 Nutzungsbedingungen

(1) Anfängliche und laufende Mitwirkungspflichten der Spedition: Die Spedition überprüft zu Anfang nach Einrichtung des Nutzerkontos im Rahmen eines sogenannten Massentests unter realistischen Einsatzbedingungen, dass das Programm fehlerfrei arbeitet und meldet jedweden auftretenden Fehler. Diese werden sodann im Rahmen der Abnahmevorbereitung durch Pamyra behoben. Spätestens eine Woche nach Einrichtung des Benutzerkontos gilt dieser Test als durchgeführt und das Programm als ordnungsgemäß laufend.

(2) Die Spedition trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung des Zugangs durch Unbefugte zu verhindern. Die Spedition sichert zu, dass ihr Zugang nicht zu rassistischen, diskriminierende, pornografischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird.

(3) Verletzt die Spedition die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) aus von ihr zu vertretenden Gründen, kann die Firma Pamyra nach vorheriger Benachrichtigung der Spedition den Zugriff der Spedition auf ihr Benutzerkonto sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(4) Verstößt die Spedition rechtswidrig gegen Abschnitt (2), ist die Firma Pamyra berechtigt, die dadurch betroffenen Daten zu löschen. Verletzt die Spedition wiederholt die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) und hat sie dies zu vertreten, so kann die Firma Pamyra den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(5) Hat die Spedition die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann die Firma Pamyra den daraus resultierenden Schaden von der Spedition ersetzt verlangen.

(6) Die Spedition ist verpflichtet, sollte es im Einzelfall zu hohen Schäden kommen können oder einer der in den jeweils aktuell gültigen ADSP (aktuell Ziffer 3 ADSp 2017) geregelten meldepflichtigen Sachverhalte vorliegen, dies Pamyra anzuzeigen. Pamyra ist sodann frei, entweder hierfür eine Höherhaftungsversicherung auf Kosten der Spedition abzuschließen oder geeignete IT- Sicherheitsmaßnahmen hierfür zu treffen, gegebenenfalls auch die Leistung abzulehnen oder von einer individuellen Haftungsbeschränkungsvereinbarung abhängig zu machen.

§7 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf den Datenschutz nach der DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

Zum Schutz der personenbezogenen Daten Dritter werden die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach Art. 28 DSGVO abschließen.

Die Parteien vereinbaren hier bereits insbesondere Folgendes.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt die Spedition personenbezogene Daten, so steht sie dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Firma Pamyra von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und die Firma Pamyra wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen der Spedition (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig in Textform mitgeteilt werden.

(3) Die Firma Pamyra trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Die Firma Pamyra schützt insbesondere die in ihrem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die Vertriebsdaten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff – durch Mitarbeiter der Firma Pamyra oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Die Firma Pamyra ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung ihrer Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.

(4) Die Firma Pamyra wird speditionsbezogene Daten in dem Umfang erheben und nutzen, wie es für die Durchführung dieses Vertrages und ggf. weiterer bestehender Verträge erforderlich ist. Darüber hinaus nutzt Pamyra die Daten zur Verbesserung und (Weiter-)Entwicklung seiner Produkte und Dienstleistungen. Die Spedition stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(5) Die Firma Pamyra wird die speditionsbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben.

(6) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 4 bestehen, solange Daten im Einflussbereich der Firma Pamyra liegen, auch über das Vertragsende hinaus. Die Verpflichtung nach Abs. 5 besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.

(7) Soweit die Firma Pamyra die Datenverarbeitung in einem Nicht-Mitgliedstaat der EU ausführt oder dorthin verlagert, wird sie dies der Speditionen vorab in Textform ankündigen. Ist die Spedition mit der Verlagerung einverstanden, finden die Standardvertragsklauseln II für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Gemeinschaft in Drittländer (Entscheidung 2004/915/EG der Kommission vom 27.12.2004) Anwendung.

§8 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher in Textform hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch die Firma Pamyra vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Daten, die von der Spedition beim Anlegen und Bearbeiten des Benutzerkontos eingetragen wurden.

(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

  • ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit, die über die Nutzung des Portals pamyra.de hinausgehen, werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

§9 Leistungsstörungen, Höhere Gewalt, Haftung und Versicherung

(1) Leistungsstörungen und Höhere Gewalt:
Treten Leistungsstörungen bei den Dienstleistungen des Portals pamyra.de auf, hat die Spedition diese ausdrücklich und unverzüglich zu rügen. Es ist zweimal die Möglichkeit zu gewähren, den Mangel abzustellen, es sei denn, dies wäre unzumutbar oder die Mängelbeseitigung ist unmöglich oder wird verweigert. Danach kann die Spedition bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten und den Preis mindern, für Schadensersatz gelten die Regelungen unter diesem § 9, „Haftungsregelungen“.

Fälle höherer Gewalt, dies sind zum Beispiel Krieg, Aufruhr, Pandemie, Streik, führen zu Leistungsfreiheit von Pamyra und zur Befreiung von Mitwirkungspflichten der Spedition, soweit und solange diese kausal sind für die Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Dies gilt auch für nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Insoweit behält jedoch Pamyra den Anspruch auf Ersatz trotzdem anfallender Kosten zur Leistungsbereitstellung.

(2) Haftung, Haftungsbeschränkungen und Versicherungen:
Jede Haftung setzt Verschulden, dies ist zumindest Fahrlässigkeit, voraus. Für höhere Gewalt wird nicht gehaftet. Bei Annahmeverzug der Spedition, z.B. fehlende notwendige Mitwirkungen, haftet Pamyra nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße typische Nutzung der Daten, nämlich für Transportverträge, entstehen, haftet Pamyra nicht.

Die Parteien haften jeweils unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Darüber hinaus haften Sie unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. Für die letztgenannten Pflichtverletzungen – schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haftet Pamyra jedoch nur für den vorhersehbaren typischen Schaden. Als Grenze für den vorhersehbaren typischen Schaden gilt der Höchstbetrag von 400.000 € pro Schadensfall. Hierfür gilt typisiert ein Totalverlust einer Komplettladung eines FTL Transportes zu den gesetzlichen Bedingungen, sofern ein IT-Fehler zumindest leicht fahrlässig durch Pamyra verursacht wurde. Typische Schäden sind insoweit die transportrechtlichen Regelhaftungsbeträge bzw. die Haftungsbeträge nach den jeweils aktuellen ADSp. Vertragsstrafen, Pauschalschadenssatz oder abweichende Schadensersatzbeträge aufgrund einer Höherhaftungsvereinbarung sind grundsätzlich keine typischen Schäden.

(3) Spezielle Regelungen:
Hat die Spedition Pflichtverletzungen gemäß § 6 zu vertreten, so kann die Firma Pamyra den daraus resultierenden Schaden von der Spedition ersetzt verlangen.

(4) Jeder Schaden ist unverzüglich zu melden.

§10 Laufzeit, Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Einrichtung des Benutzerkontos durch die Spedition, spätestens jedoch eine Woche nach Vertragsschluss, und läuft auf unbestimmte Zeit. 

Das Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen beiderseits gekündigt werden, soweit nicht in besonderen Vereinbarungen, zum Beispiel dem Dienstleistungsvertrag Pamyra4You oder individualvertraglich etwas anderes bestimmt ist. Diese besonderen Vereinbarungen gehen vor. Für die Kündigung ist E-Mail ausreichend. 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 

Verletzt die Spedition wiederholt die Regelungen in § 6 Abs. (1) und (2), so kann die Firma Pamyra den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart. 

(3) Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sind, soweit sie nicht wirksam individualvertraglich getroffen wurden, in Textform zu fassen, § 126 BGB. 

Pamyra ist jedoch berechtigt, die Leistung unter Berücksichtigung der Interessen der Spedition angemessen zu ändern, z. B. technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen durchzuführen, einzelne Teile des Layouts oder der Gestaltung zu verändern etc. 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eingetretenen Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt die Regelung, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bewusst gewesen wäre. 

Der alte Nutzungsvertrag

gültig bis 31.03.2021

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Pamyra GmbH, Geschäftsführer: Felix Wiegand und Dr. Lasse Landt, Lützner Str. 116 in 04177 Leipzig (nachfolgend: die Firma Pamyra) und der jeweiligen Spedition (nachfolgend: die Spedition) gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen sowie die jeweiligen Preislisten, z.B. für Pamyra4You. In dieser Version gültig ab 01.Februar 2021.

Präambel

Das Portal pamyra.de bietet Speditionen die Möglichkeit, freie Ladeflächen potentiellen Versendern, nämlich den Nutzern des Portals (nachfolgend “Kunden”) gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Ferner können die Speditionen Ihre Preise und Leistungen im Portal pamyra.de vollständig abbilden, so dass Kunden die Preise der einzelnen Speditionen in diesem Portal entsprechend vergleichen können. Hierzu werden dem Kunden die in dem von ihm gewünschten Liefergebiet tätigen Speditionen mit den Leerfahrten und Preisen angezeigt. Daneben können Kunden über pamyra.de bei Speditionen Transportfahrten für ihre Zwecke buchen. So finden Kunden auf dem Portal pamyra.de u.a. Transporte für einzelne Güter (Stückgut), Teil- und Komplettladungen.

Kunden des Portals pamyra.de sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Für den Kunden ist stets erkennbar, welche Spedition er beauftragt hat. Die jeweilige Spedition wird Vertragspartner des Kunden.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Firma Pamyra ist Betreiber des Portals pamyra.de und sorgt für die technische Abwicklung, das Marketing und in einigen Fällen auch die Abwicklung der Zahlungsprozesse. Dabei tritt die Firma Pamyra als Vermittler zwischen der Spedition und Kunden auf. Die Spedition wird im Portal pamyra.de mit ihren Leistungen präsentiert. Für jeden verkauften Transport zahlt die Spedition an die Firma Pamyra die jeweils vereinbarte Vermittlungsprovision.

§ 2 Pflichten der Firma Pamyra

(1) Während der Vertragslaufzeit übernimmt die Firma Pamyra für die Spedition die Organisation des Vertriebs über das Portal pamyra.de hinsichtlich Marketing und Abrechnung, sofern die Beauftragung der Spedition unmittelbar über das Portal erfolgt ist. In den Fällen, in denen der Kunde von der Möglichkeit Gebrauch macht, die im Portal abgebildeten Speditionen direkt zu beauftragen, erfolgen Rechnungsstellung und Zahlung unmittelbar zwischen Spedition und Kunde, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

(2) Die Firma Pamyra wird der Spedition einen Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung zur Verfügung stellen. Dabei erfolgt der Zugriff der Spedition direkt über das Portal im Frontend unter Eingabe ihrer Anmeldedaten. Hierüber kann die Spedition neben der jeweiligen Leistungsbeschreibung auch ihr Logo und weitere unternehmensbezogene Daten eintragen, verwalten und ändern.

(3) Die Firma Pamyra hat zur Unterstützung der Speditionen bei der eigenständigen Pflege ihres Benutzerkontos und dabei ggf. auftretenden technischen Probleme sowie für Rückfragen zu organisatorischen Aspekten entsprechenden Support eingerichtet. Diese Leistungen sind i.d.R. unentgeltlich, sofern dies nicht deutlich (in text- oder schriftform) von der Firma Pamyra anderweitig kommuniziert wurde.

(4) Die Spedition kann über ihr Login auf dem Portal pamyra.de beliebig viele Transporte anbieten. Die Firma Pamyra stellt entsprechenden Speicherplatz für die Präsentation der Leistungen bereit.

(5) Die Firma Pamyra schuldet eine Verfügbarkeit des Portals pamyra.de und damit der Leistungen der Spedition von 98 % im Jahresmittel. Nicht in die Verfügbarkeit des Portals pamyra.de fallen die regulären Wartungsfenster.

§ 3 Vertragsschluss zwischen Spedition und Kunden

(1) Kunden des Portals pamyra.de sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB), als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Für den Kunden ist stets erkennbar, welche Spedition er beauftragt hat. Die jeweilige Spedition wird Vertragspartner des Kunden.

(2) Die Buchungen der Kunden gehen über das Portal pamyra.de direkt auf einem Server der Firma Pamyra und nicht bei der Spedition selbst ein. Eine Schnittstelle des Portals pamyra.de zum Warenwirtschaftssystem der Spedition ist standardmäßig nicht im Produktumfang enthalten.

Dementsprechend verpflichtet sich die Spedition, sich durch regelmäßige Prüfung des Benutzerkontos über das Eingehen von Buchungen der Kunden zu informieren. I.d.R. wird zur Erleichterung eine Email-Benachrichtigung eingerichtet.

(3) Sowohl Kunde als auch die Spedition haben das Recht, den Auftrag bis zu 9 Bürostunden (gemessen an den Bürozeiten der Spedition) vor Fahrtantritt zu stornieren. Hierfür ist der dafür im Portal vorgesehene Stornierungsprozess zu verwenden. Vermittelte Fahrten, die seitens der Spedition nicht ordnungsgemäß storniert wurden, werden mit dem vereinbarten Provisionssatz abgerechnet.

(4) Bei Reklamationen, Schadensersatzansprüchen und Zahlungsausfällen erfolgt eine Abwicklung unmittelbar zwischen Spedition und Kunde.

(5) Die Spedition wird die über pamyra.de gewonnenen Kunden nicht dahingehend abwerben, dass diese die Transporte anstelle über pamyra.de bei der Spedition direkt in Auftrag geben. Im Falle der Zuwiderhandlung hat die Spedition der Firma Pamyra ein Abwerbungsentgelt zu zahlen. Die Firma Pamyra behält sich außerdem vor, Unternehmen bei Zuwiderhandlung aus dem Portal pamyra.de auszuschließen.

§ 4 Pflichten der Spedition

(1) Die Spedition stellt die einzelnen Fahrten und Preistabellen in das Portal pamyra.de ein und sorgt für ständige Aktualisierung. Hinsichtlich Preisangabe und Leistungsbeschreibung trägt sie dafür Sorge, dass insoweit auch alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

(2) Die Spedition ist verpflichtet, die Transporte in dem jeweils vereinbarten Zeitraum durchzuführen. Dabei gewährleistet die Spedition die Sicherung des Transportgutes vor Bruch und anderen Schäden durch ausreichende Befestigung und Lagerung im Fahrzeug entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Dies befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur stoß- und bruchsicheren Verpackung der einzelnen zu transportierenden Gegenstände.

Durch Pamyra vermittelte Aufträge sind auch ohne Annahme/Bestätigung durch die Spedition stets bindend. Die Spedition hat die Möglichkeit gemäß §3 (3) nicht durchführbare Fahrten zu stornieren.

(3) Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma Pamyra durch Kunden wegen der Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der durchgeführten Fahrt und daraus resultierender Schäden stellt die Spedition die Firma Pamyra auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen.

(4)
(a) Die Spedition wird für die Regelungen des Rechtsverhältnisses zwischen ihr und ihren Kunden die von ihr zur Verfügung zu stellenden AGB (basierend auf den aktuellen ADSp) verwenden. Diese werden dem Kunden beim Bestellvorgang angezeigt, so dass sie wirksam zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Spedition und dem Kunden werden.

(b) Für jeden verkauften Transport zahlt die Spedition an die Firma Pamyra die jeweils vereinbarte Vermittlungsprovision. Gegenüber den Zahlungsansprüchen von Pamyra ist die Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur insoweit zulässig, als es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüche handelt.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

(1) Kunden, die die Spedition über das Portal pamyra.de beauftragen, haben die Möglichkeit zwischen von der Spedition vorausgewählten Zahlungsarten zu wählen. Die Zahlung erfolgt direkt an die Spedition, es sei denn es wurde eine Abwicklung über die Firma Pamyra oder einen Dienstleister separat vereinbart.

(a) Die Rechnungslegung gegenüber dem Kunden erfolgt unmittelbar durch die Spedition.

(b) Sofern eine Fahrt rechtzeitig storniert wurde, wird die Spedition ggf. die Rückzahlung eines vorab erhaltenen Betrages an den Kunden veranlassen. In diesen Fällen hat die Firma Pamyra gegen die Spedition keinen Anspruch auf Zahlung einer Provision.

§ 6 Nutzungsbedingungen

(1) Anfängliche und laufende Mitwirkungspflichten der Spedition: Die Spedition überprüft zu Anfang nach Installation der Software im Rahmen eines sogenannten Massentests unter realistischen Einsatzbedingungen, dass das Programm fehlerfrei arbeitet und meldet jedwede auftretende Fehler. Diese werden sodann im Rahmen der Abnahmevorbereitung durch Pamyra behoben. Spätestens eine Woche nach Einrichtung des Benutzerkontos gilt dieser Test als durchgeführt und das Programm als ordnungsgemäß laufend.

(2) Die Spedition trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung des Zugangs durch Unbefugte zu verhindern.
Die Spedition sichert zu, dass ihr Zugang nicht zu rassistischen, diskriminierende, pornografischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird.

(3) Verletzt die Spedition die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) aus von ihr zu vertretenden Gründen, kann die Firma Pamyra nach vorheriger Benachrichtigung der Spedition den Zugriff der Spedition auf ihr Benutzerkonto sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(4) Verstößt die Spedition rechtswidrig gegen Abschnitt (2), ist die Firma Pamyra berechtigt, die dadurch betroffenen Daten zu löschen.
Verletzt die Spedition wiederholt die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) und hat sie dies zu vertreten, so kann die Firma Pamyra den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(5) Hat die Spedition die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann die Firma Pamyra den daraus resultierenden Schaden von der Spedition ersetzt verlangen.

(6) Die Spedition ist verpflichtet, sollte es im Einzelfall zu hohen Schäden kommen können oder einer der in Ziffer 3 ADSp 2017 geregelten meldepflichtigen Sachverhalte vorliegen, dies Pamyra anzuzeigen. Pamyra ist sodann frei, entweder hierfür eine Höherhaftungsversicherung auf Kosten der Spedition abzuschließen oder geeignete IT- Sicherheitsmaßnahmen hierfür zu treffen, gegebenenfalls auch die Leistung abzulehnen oder von einer individuellen Haftungsbeschränkungsvereinbarung abhängig zu machen.

§ 7 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

Zum Schutz der personenbezogenen Daten Dritter werden die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach § 11 BDSG abschließen.

Die Parteien vereinbaren hier bereits insbesondere Folgendes.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt die Spedition personenbezogene Daten, so steht sie dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Firma Pamyra von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und die Firma Pamyra wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen der Spedition (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig in Textform mitgeteilt werden.

(3) Die Firma Pamyra trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Die Firma Pamyra schützt insbesondere die in ihrem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die Vertriebsdaten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff – durch Mitarbeiter der Firma Pamyra oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Die Firma Pamyra ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung ihrer Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.

(4) Die Spedition ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Vorlauffrist von nicht weniger als 5 Arbeitstagen Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Software und den Daten. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten der Spedition zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs der Firma Pamyra mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertriebs nach diesem Vertrag.

(5) Die Firma Pamyra wird speditionsbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Die Spedition stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(6) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 4 bestehen, solange Daten im Einflussbereich der Firma Pamyra liegen, auch über das Vertragsende hinaus. Die Verpflichtung nach Abs. 5 besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.

(7) Soweit die Firma Pamyra die Datenverarbeitung in einem Nicht-Mitgliedstaat der EU ausführt oder dorthin verlagert, wird sie dies der Speditionen vorab in Textform ankündigen. Ist die Spedition mit der Verlagerung einverstanden, finden die Standardvertragsklauseln II für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Gemeinschaft in Drittländer (Entscheidung 2004/915/EG der Kommission vom 27.12.2004) Anwendung.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher in Textform hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch die Firma Pamyra vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Daten, die von der Spedition beim Anlegen und Bearbeiten des Benutzerkontos eingetragen wurden.

(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

  • ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

§ 9 Leistungsstörungen, Höhere Gewalt, Haftung und Versicherung

(1) Leistungsstörungen und Höhere Gewalt:
Treten Leistungsstörungen bei den Dienstleistungen von Pamyra auf, hat die Spedition diese ausdrücklich und unverzüglich zu rügen. Es ist zweimal die Möglichkeit zu gewähren, den Mangel abzustellen, es sei denn, dies wäre unzumutbar oder die Mängelbeseitigung ist unmöglich oder wird verweigert. Danach kann die Spedition bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten und den Preis mindern, für Schadensersatz gelten die Regelungen unter diesem § 9, „Haftungsregelungen“.

Fälle höherer Gewalt, dies sind zum Beispiel Krieg, Aufruhr, Pandemie, Streik diese führen zu Leistungsfreiheit von Pamyra und zur Befreiung von Mitwirkungspflichten der Spedition, soweit und solange diese kausal sind für die Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Insoweit behält jedoch Pamyra den Anspruch auf Ersatz trotzdem anfallender Kosten zur Leistungsbereitstellung.

(2) Haftung, Haftungsbeschränkungen und Versicherungen:
Jede Haftung setzt Verschulden, dies ist zumindest Fahrlässigkeit, voraus. Für höhere Gewalt wird nicht gehaftet. Bei Annahmeverzug der Spedition, z.B. fehlende notwendige Mitwirkungen, haftet Pamyra nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße typische Nutzung der Daten, nämlich für Transportverträge, entstehen, haftet Pamyra nicht.

Die Parteien haften jeweils unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Darüber hinaus haften Sie unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. Für die letztgenannten Pflichtverletzungen – schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haftet Pamyra jedoch nur für den vorhersehbaren typischen Schaden. Als Grenze für den vorhersehbaren typischen Schaden gilt der Höchstbetrag von 400.000 € pro Schadensfall. Hierfür gilt typisiert ein Totalverlust einer Komplettladung eines FTL Transportes zu den gesetzlichen Bedingungen, sofern ein IT-Fehler zumindest leicht fahrlässig durch Pamyra verursacht wurde. Typische Schäden sind insoweit die transportrechtlichen Regelhaftungsbeträge bzw. die Haftungsbeträge nach ADSp 2017. Vertragsstrafen, Pauschalschadenssatz oder abweichende Schadensersatzbeträge aufgrund einer Höherhaftungsvereinbarung sind grundsätzlich keine typischen Schäden

(3) Spezielle Regelungen:
Hat die Spedition Pflichtverletzungen gemäß § 6 zu vertreten, so kann die Firma Pamyra den daraus resultierenden Schaden von der Spedition ersetzt verlangen.

(4) Jeder Schaden ist unverzüglich zu melden

§ 10 Laufzeit, Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Einrichtung des Benutzerkontos durch die Spedition, spätestens jedoch eine Woche nach Vertragsschluss, und läuft auf unbestimmte Zeit.

Das Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen beiderseits gekündigt werden, soweit nicht in besonderen Vereinbarungen, zum Beispiel dem Dienstleistungsvertrag Pamyra4U oder individualvertraglich etwas anderes bestimmt ist. Diese besonderen Vereinbarungen gehen vor. Für die Kündigung ist E-Mail ausreichend.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Verletzt die Spedition wiederholt die Regelungen in § 6 Abs. (1) und (2), so kann die Firma Pamyra den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

§ 11 Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  • über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit die Firma Pamyra die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.

(3) Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sind, soweit sie nicht wirksam individualvertraglich getroffen wurden, in Textform zu fassen, § 126 BGB.

Pamyra ist jedoch berechtigt, die Leistung unter Berücksichtigung der Interessen der Spedition angemessen zu ändern, z. B: technische Änderung, insbesondere Verbesserungen durchzuführen, einzelne Teile des Layout oder der Gestaltung zu verändern und im Rahmen allgemeiner Preisänderungen durchzuführen, jedoch nur insoweit, als diese auf den am Markt durchgesetzten Preis beschränkt sind. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Vereinbarung.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eingetretenen Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt die Regelung, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bewusst gewesen wäre.

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